# ZUGFeRD Viewer

ZUGFeRD-PDF auswählen: Der Viewer zeigt die eingebettete XML-Rechnung lesbar an und prüft, ob Rechnungsnummer und Zahlbetrag auch im sichtbaren PDF stehen.

Der ZUGFeRD Viewer zeigt die in einer ZUGFeRD- oder Factur-X-PDF eingebettete XML-Rechnung lesbar an und prüft, ob Rechnungsnummer und Zahlbetrag auch im sichtbaren PDF stehen.

- Der Anhang heißt meist factur-x.xml, bei älteren Dateien zugferd-invoice.xml oder xrechnung.xml.
- Das Profil aus den PDF-Metadaten (XMP) wird neben dem Dateinamen angezeigt.
- Das eingebettete XML lässt sich als eigene Datei herunterladen.
- Ein PDF ohne eingebettetes Rechnungs-XML ist keine E-Rechnung.

Online-Werkzeug: https://einvoiceprivate.com/de/zugferd-viewer/

Mit dem ZUGFeRD-Viewer auf dieser Seite können Sie eine ZUGFeRD-Rechnung als PDF öffnen, lesbar anzeigen und ihr XML einsehen. Das Werkzeug prüft die eingebettete Rechnung zusätzlich gegen die offiziellen Regeln der EN 16931. Die Datei wird im Browser-Tab auf Ihrem Gerät gelesen und nicht hochgeladen. Das Anzeigen und Prüfen ist kostenlos, unbegrenzt und ohne Konto möglich. Der Viewer funktioniert auch für Factur-X-PDFs, denn Factur-X und ZUGFeRD 2.x sind dasselbe Format. Eine reine XML-Datei (XRechnung) können Sie ebenfalls öffnen.

## So verwenden Sie den ZUGFeRD-Viewer

1. Klicken Sie auf die Schaltfläche **Rechnung auswählen** oder ziehen Sie die Datei per Drag and drop in das Feld. Akzeptiert werden ZUGFeRD-/Factur-X-PDFs und XML-Rechnungen bis 30 MB.
2. Warten Sie kurz. Beim ersten Aufruf der Seite werden einmalig etwa 0,5 MB Regeldateien geladen. Danach dauert die Prüfung einer üblichen Rechnung meist weniger als eine Sekunde.
3. Lesen Sie die Rechnung im Tab **Rechnung**, der auf dieser Seite zuerst geöffnet ist. Eingebettete Anhänge können Sie dort herunterladen. Über den Tabs steht, ob Rechnungsnummer und Zahlbetrag auch im sichtbaren PDF-Text gefunden wurden.
4. Öffnen Sie den Tab **Prüfbericht**. Dort sehen Sie das Ergebnis (Gültig oder Nicht gültig), die Anzahl der Fehler, Warnungen und Hinweise sowie eine Tabelle mit Regel-ID und Fundstelle im XML.
5. Öffnen Sie den Tab **XML**, um den Rohinhalt der Rechnung zu sehen.

Unter dem Ergebnis stehen weitere Schaltflächen. Mit **Drucken / als PDF speichern** drucken Sie nur die lesbare Rechnung. Wählen Sie dann im Druckdialog Ihres Browsers „Als PDF speichern“. Mit **Bericht kopieren** übernehmen Sie den Prüfbericht als Text. Bei PDFs gibt es zusätzlich **Eingebettetes XML herunterladen**. Möchten Sie das Werkzeug ausprobieren, nutzen Sie **Beispiel laden** für eine fiktive XRechnung.

## Wie zeige ich das XML einer ZUGFeRD-Rechnung an?

Wählen Sie die PDF-Datei aus und öffnen Sie danach den Tab **XML**. Dort sehen Sie das eingebettete Rechnungs-XML im Rohformat. Bei ZUGFeRD 2.x und Factur-X nutzt dieses XML die CII-Syntax (UN/CEFACT CII D16B).

Die Rohansicht zeigt die Daten so, wie sie maschinell gelesen werden. Wenn Sie die Werte lieber in Form einer Rechnung sehen möchten, wechseln Sie in den Tab **Rechnung**.

## Woran erkenne ich, ob eine PDF eine ZUGFeRD-Rechnung ist?

Eine ZUGFeRD-Rechnung ist eine PDF-Datei, in die ein strukturiertes XML als Anhang eingebettet ist. Der Anhang heißt meist factur-x.xml, bei älteren Dateien zugferd-invoice.xml oder xrechnung.xml. Außerdem nennen die PDF-Metadaten (XMP) meist ein Profil, zum Beispiel „EN 16931“.

Der Viewer zeigt den Namen des eingebetteten Anhangs und das Profil aus den Metadaten an. Hat eine PDF kein eingebettetes Rechnungs-XML, ist sie eine gewöhnliche PDF-Rechnung und keine E-Rechnung. Das Werkzeug weist Sie in diesem Fall ausdrücklich darauf hin. Die PDF/A-3-Konformität der Datei selbst prüft der Viewer nicht.

## Was tun, wenn PDF und XML nicht übereinstimmen?

Bei einer ZUGFeRD-Rechnung sollten die sichtbare PDF und das eingebettete XML dieselben Angaben enthalten. Der Viewer vergleicht deshalb Rechnungsnummer und Zahlbetrag aus dem XML mit dem sichtbaren Text der PDF. Er zeigt jeweils „gefunden“ oder „nicht gefunden“ an.

Wenn ein Wert als „nicht gefunden“ markiert ist, prüfen Sie zuerst die Schreibweise. Beträge können zum Beispiel mit Komma oder Punkt anders dargestellt sein, und dann liegt kein echter Fehler vor. Bleibt der Unterschied bestehen, entscheidet das Werkzeug nicht, welcher Wert richtig ist. Bitten Sie in diesem Fall den Rechnungsaussteller um eine korrigierte Rechnung und halten Sie den Prüfbericht fest.

## Kann ich das XML aus der PDF speichern?

Ja. Bei einer PDF-Datei steht die Schaltfläche **Eingebettetes XML herunterladen** zur Verfügung. Sie speichert das XML, das in der PDF steckt, als eigene Datei auf Ihrem Gerät.

Auch die Rechnung selbst können Sie sichern. Verwenden Sie dafür **Drucken / als PDF speichern**. Das Ergebnis ist eine lesbare Rechnung ohne Prüfbericht.

## Häufig gestellte Fragen

### Wird meine Rechnung beim Prüfen hochgeladen?

Nein. Die Datei wird im Browser-Tab gelesen und nicht an einen Server gesendet. Unter dem Werkzeug zeigt die Seite, wie viele Anfragen an fremde Server gestellt wurden. Dieser Wert soll 0 sein.

### Welche Profile prüft der ZUGFeRD-Viewer?

Der Viewer prüft die Syntax und die Regeln der EN 16931 für alle Profile mit Rechnungspositionen. Für das Profil XRECHNUNG werden zusätzlich die KoSIT-Regeln für XRechnung geprüft. Bei den Profilen MINIMUM und BASIC WL wird nur die Syntax geprüft, weil diese keine Rechnungspositionen enthalten. Die zusätzlichen Profilregeln von FNFE-MPE und FeRD führt die Seite noch nicht aus; der Prüfbericht sagt das jeweils dazu.

### Ist das Ergebnis eine steuerliche oder rechtliche Auskunft?

Nein. Das Ergebnis ist eine technische Prüfung gegen die genannten Versionen der Regelwerke. Für steuerliche oder rechtliche Fragen wenden Sie sich an Ihre Steuerberatung.

### Sendet der Viewer meine Rechnung an das Finanzamt oder ein Netzwerk?

Nein. Die Seite ist kein Übertragungsweg für Rechnungen und kein Peppol-Zugangspunkt. Sie dient nur der Ansicht und Prüfung.

### Was bedeutet „Gültig“ im Prüfbericht?

Eine Datei gilt nur dann als „Gültig“, wenn kein Syntaxfehler und kein Fehler auf Regelebene gefunden wurde. Warnungen führen nicht zur Ungültigkeit, sollten aber geprüft werden.

